Strukturen und Gremien der Schießsportgruppe
Ziel der Schießsportgruppe (SSG) ist es, die Tradition der Sportschützenabteilungen in den Schützenvereinen zu pflegen, interessierten Nachwuchs auszubilden und an Wettkämpfen teilzunehmen.
Die SSG ist dem "Westfälischen Schützenbund", der Dachorganisation der westfälischen Sportschützen-Vereine, angeschlossen. Dieser legt Sicherheitsstandards für Schießsportanlagen fest und kontrolliert regelmäßig deren Einhaltung. Er gibt u.a. das Regelwerk für die Wettkampfpraxis, die Sportordnung, heraus.
Mitgliedschaft
Das Mindestalter für die Mitgliedschaft in der SSG beträgt in der Regel 12 Jahre. Mit einer polizeilichen Sondergenehmigung ist aber auch eine Teilnahme an der schießsportlichen Ausbildung ab dem vollendeten achten Lebensjahr möglich. Die Mitgliedschaft setzt nicht den Eintritt in die Bruderschaft voraus. Gemäß Satzung der Bruderschaft ist dies bei Personen unter 16 Jahren auch nicht möglich.
Es hat sich aber im Laufe der Jahre gezeigt, daß die diese Altergrenze überschreitenden Jugendlichen auch der Bruderschaft als Vollmitglieder beitreten.
| Altersgruppierungen der SSG | |
|---|---|
| 12 - 14 Jahre | Schülerklasse |
| 15 - 17 Jahre | Jugendklasse |
| 18 - 20 Jahre | Juniorenklasse |
| 21 - 45 Jahre | Schützenklasse |
| 46 - 55 Jahre | Altersklasse |
| ab 56 Jahre | Seniorenklasse |
Gremien der SSG
Die SSG wird vom "Schießmeister für das sportliche Schießen" verantwortlich geleitet. Ihm zur Seite stehen ein Stellvertreter, der Sportliche Leiter, 2 Jugendleiter und mehrere Übungsleiter für die verschiedenen Waffenkategorien. Diese Personen nehmen regelmäßig an Weiterbildungsveranstaltungen der übergeordneten Verbandsebene teil.
