Die Schützenbruderschaft im 3. Jahrhundert ihres Bestehens
1807 - 1907

Bedeutende Veränderungen im Staatswesen und in den Verhältnissen der hausbesitzenden Bürger leiteten dieses Jahrhundert ein.
Das alte Herzogthum Westfalen, mit welchem zusammen Neheim seit 1369 dem Kurfürstenthum Köln angehört hatte, war im Jahre 1802 an Hessen-Darmstadt gefallen; hessische Truppen unter dem Hauptmann Marchand hatten am 11. September 1802 von Neheim Besitz ergriffen. Im Jahre 1816 gelangte Neheim mit dem Herzogtum Westfalen an die Krone Preußen.
In den kriegerischen Zeiten, welche seit Beginn der französichen Revolution hereingebrochen waren, wurde Neheim mit Einquartierungen belastet. Das städtische Archiv berichtet insbesondere:

  1. über Einquartierung preußischer Truppen zur Besetzung der Demarcationslinie, 1797, 1799 und 1800;
  2. über Einquartierung hessischer Truppen behufs Besitzergreifung, September 1802;
  3. Einquartierung preußischer Truppen 1806;
  4. Einquartierung der alliirten Truppen Mai und Juni 1814;
  5. Fourage-Lieferungen für die alliirten Truppen 1815;
  6. Einquartierung russischer Truppen vom 5. bis 13. Dezember 1818.

Der große Brand von 1807 hatte ganz Neheim in Asche gelegt. Der von der hessischen Regierung entworfene und durchgeführte Bebauungsplan sah anstatt der alten eng aneinandergedrängten Häuser breite und langgestreckte Straßen mit offener Bebauung vor, die heute als

  • Hauptstraße,
  • Burgstraße,
  • Arnsbergerstraße,
  • Apothekerstraße   den Kern Neheims bilden.
Neheim nach dem Stadtbrand von 1807

Die alte Burg, die seit den Tagen der Arnsberger Grafen den festungsmäßigen Stützpunkt gebildet hatte, wurde im Jahre 1808 weggebrochen.
Nach dem großen Brande herrschten traurige wirtschaftliche Zustände. Die Hausbesitzer, besonders also die Schützenbrüder, waren verarmt. Erst mit Einführung der Industrie in den 1830er Jahren fingen die Verhältnisse an sich zu bessern. Durch Allerhöchste Kabinetsordre vom 3. Dezember 1849 verliehen Seine Königliche Majestät der hiesigen Schützenbruderschaft die Rechte einer Corporation.
Am 6. Juni 1857 feierte die Schützen-Bruderschaft das Fest ihres 250 jährigen Bestehens. Die Beschreibung des Festes kann nicht besser wiedergegeben werden, als durch die Worte des Protokollbuches. Unmittelbar nach dem Feste geschrieben bieten sie ein frisches Bild, wie sich das Fest abgespielt hat. Sie sind aber besonders deshalb von bleibendem Wert , weil in ihnen manche Tradition aus älterer Zeit, die sonst erloschen sein würde, dauernd festgelegt ist.

Die Feier des 250 jährigen Jubiläums der Schützen-Bruderschaft zu Neheim am 6. Juni 1857.

Nachmittags gegen 4 Uhr versammelten sich die Herren Schützenbrüder vor dem Rathhause, wo dann die Fahne abgeholt und in schönster Ordnung der Vogel nach herkömmlichem Gebrauche auf die Stange aufgesetzt wurde. In Ordnung wurde wieder zum Rathhause marschiert und sämtliche Schützenbrüder auf den Rathhaussaal eingeladen, wonach freundlichst Folge geleistet wurde. Nachdem daselbst Platz genommen, trat der Hauptmann vor und hielt folgende kurze Anrede:

Ihr Herren Schützenbrüder !
Unsere heutige Versammlung betrifft eine erhabene Festlichkeit, welcher sich die Bruderschaft seit ihrem Entstehen noch nicht zu erfreuen gehabt hat. Ein Fest, welches unsere Vorfahren angestiftet, und welches wir heute mit vollem Recht nicht feierlich genug begehen können. Bei der diesjährigen Gelagsüberlegung wurde nämlich unter Anderem in Anregung gebracht, daß unsere Bruderschaft in diesem Jahre 250 Jahre bestehe und dieses als ein Jubiläum betrachtet werden möchte. Man war hiermit einverstanden, und es wurde beschlossen, ein Comite zu ernennen, welches eine etwaige anzuregende Festlichkeit etc. berathen möchte. Dieses Comite trat dann später zusammen und beschloß, daß am Tage vor dem diesjährigem Schützenfeste mit Bezug auf das Jubiläum ein feierliches Hochamt in hiesiger Pfarrkirche gehalten und hierzu ein jeder Schützenbruder theilzunehmen eingeladen werden sollte. Am Nachmittage nach Beendigung des Vogelaufsetzens 2 oder 3 Ohm Bier von dem diesjährigen Schützenbier unter die Herren Schützenbrüder zu vertheilen und den Tag mit Musik und Trommelschlag, Zapfenstreich zu beschließen.

Um nun zunächst einen Rückblick auf die vergangenen Jahre unserer Bruderschaft zu werfen, die Entstehung derselben mit den später vorgekommenen vielen Widerwärtigkeiten in etwa wieder darzustellen, erlaube ich mir, Herren Schützen-Brüder, Folgendes mitzutheilen:

Unter der Regierung des Kaisers Rudolph II., wo sich schon allerlei bedenkliche Vorfälle und aufrührerischen Bewegungen, welche durch die Reformation entstanden, in manchen Teilen seines Reiches zeigten, da verbanden sich die Katholiken durch ein enges, festes Zusammenhalten, den herankommenden, drohenden Ungewittern entgegen zu treten, welches sich dann leider im Jahre 1618 durch den 30-jährigen Krieg über ganz Deutschlands Fluren ergoß.

Zu dieser Zeit machte sich dann auch unser damaliger Landesherr Churfürst Ernestus zu Cöln zur Aufgabe, in allen Städten seines Reiches obige Verbindungen einzuführen und stiftete demzufolge im Jahre 1607 unsere Bruderschaft. Statuten wurden entworfen und bestätigt. Aus diesen geht nach § 7 deutlich hervor, wie auf etwaige oben schon angedeutete Rüstungen hingezielt wird. Nichts destoweniger ist in den Statuten die strengste Manneszucht anempfohlen, Religion, Sittlichkeit zu befolgen und Gehorsam pp. gegen den Vorstand zu leisten bei Strafe festgesetzt. Von diesen Statuten machte die Brudesrschaft bis heute Gebrauch und feiern wir denn, wie schon erwähnt, mit Recht heute ein erhabenes 250-jähriges Fest, ein Fest, welches wir und unsere ersten Nachkommen nicht wieder in dieser Reihe von Jahren feiern werden.

Die hiesige Stadt verehrte der Bruderschaft gleich bei Gründung oder deren Entstehung ein silbernes Stück, worauf das städtische Wappen als bleibendes Denkmal oder Andenken, zum Geschenk und wurde hiermit dem Vogel gewissermaßen die Grundsteinlegung gegeben, welchem dann reichliche Spenden von Nah und Fern von Jahr zu Jahr folgten und somit heute nicht unbedeutend in unserer Mitte glänzt.

Leider hatte die Bruderschaft seit dieser Reihe von Jahren mit vielen Widerwärtigkeiten zu kämpfen. Zunächst war es der30 - jährige Krieg, welcher im Jahre 1648 beendigt wurde und dem Vaterlande manche Wunde zu heilen überließ. Dann folgte der 7-jährige Krieg 1756-1763, wodurch ihre Freuden wieder aufs neue getrübt wurden. Unter all diesen Drangsalen feierte die Bruderschaft ihre Feste im Stillen durch religiöse Handlungen. Als Beweis dieser Drangsalen befindet sich an unserm Vogel eine schöne Silberplatte, verehrt von dem damaligen Burggrafen Granshoff zu Neheim b. 29. Mai 1763, mit folgender Inschrift:

Nachdem wir in 7 Jahren harte Kriegsnoth erfahren, endlich Noe geschicket die Taube mit dem grünen Friedenslaube, darum an heute unverdrossen wurde der Vogel geschossen.

Die Feste wurden nunmehr um so glänzender gefeiert, und solange bis zu jener Zeit, wo sich von Frankreich aus wieder ein Kriegsgetümmel hören ließ. Dieses war die französische Revolution im Jahre 1789. Auch in diesen Zeiten war die Bruderschaft genötigt, ihre Feste im Stillen zu feiern, etwa von 1792 bis 1801, und solange, bis in etwa wieder Ruhe eingetreten war; von da ab aber wurden die Festlichkeiten wieder mit vollem Glanze gefeiert und gedachte man schon im Stillen, wie man das Jahr 1807 als ein Jubeljahr -- 200 -- betrachten wolle, als der Himmel diese Freuden abermals aufs neue trübte. Es waren nicht kriegerische Hemmnisse, nein, sondern die große Feuersbrunst am 10. April 1807, wo in wenigen Augenblicken die ganze Stadt, mit Ausnahme einiger Häuser ein Schutthaufen wurde. Die Festlichkeiten, welche kurz vor dem Brande beschlossen waren, mußten unter diesen Umständen eingestellt werden; jedoch störte alles dieses nicht die statutenmäßige jährliche Zusammenkunft abzuhalten, Rechnung zu legen, wobei der kleine Ueberschuß verteilt wurde. Bis 1811 wurden die Festlichkeiten nur im Stillen durch religiöse Handlungen gefeiert. Von da ab nahmen die Festlichkeiten wieder ihren Anfang. Von 1816 bis 1820 hatte die Bruderschaft wieder mißliche Umstände zu überwinden, es waren dieses die Hungerjahre von 1816-1817. Nichts schwächte jedoch den Muth der Bruderschaft, um die Statuten aufrecht zu erhalten. Die jährlichen Zusammenkünfte wurden gehalten, Rechnung gelegt pp. Von jener Zeit an hat dann die Bruderschaft keine besonderen mißlichen Umstände zu überwinden gehabt. Daß ungeachtet aller dieser mißlichen Umstände die Finanzlage der Bruderschaft eine sehr gute gewesen sein mag, beweist sehr deutlich das schöne Kapital von 11-1200 Thlr., welches vor und nach durch Ersparnisse zu diesem Fonds sich zusammenbildete. Von diesen Kapitalien wurde viele hypothekarisch ausgeliehen; jedoch konnte die Hypothek nur auf einzelne übertragen werden, indem von Seiten der Hypothekenbehörde der Bruderschaft auf dessen Name einzutragen insofren entgegengestellt wurde, daß die Eintragung wohl auf den Namen der Bruderschaft als Gläubigerin geschehen, jedoch nicht vom Vorstande ohne jedesmalige Vollmacht der einzelnen Bruderschaftsmitglieder gelöscht werden könnte; indem in den Statuten kein Vorstnad genannt sei. Um diesen Unangenehmlichkeiten, verbunden mit den großen Schwierigkeiten der jedesmaligen Bevollmächtigung seitens der ganzen Bruderschaft nun für alle Male ein Ende zu machen, fand sich unser damaliger Herr Hauptmann Hövel veranlaßt, bei der landräthlichen Behörde die Verleihung der Korporationsrechte zu beantragen, welches jedoch von dieser abgelehnt wurde. Nichts schwächte jedoch seinen Muth, weitere Schritte zu thun, um das Ziel zu erreichen, jedoch wieder vergebens, indem unsere Bruderschaft Privat-Zwecke verfolge und solchen Vereinen keine Korporationsrechte verliehen würden, war die Antwort. Die ganze Bruderschaft kann nicht umhin, dem Herrn Hauptmann Hövel nicht allein für diese höchst wichtige Verfolgung der beanspruchten Rechte im Interesse der Bruderschaft den innigsten dank hiermit abzustatten, sondern fühlt sich der jetzige Vorstand ebenfalls hiermit veranlaßt, für die musterhafte Ordnung der Bruderschafts-Akten, Aufstellung der Bruderschaftsutensilien durch ein Verzeichniß, sowie Revidirung und Wiegung des Vogels der Bruderschaft nach den einzelnen Stücken mit Benennung der Aufschriften pp. dem Herrn Hauptmann Hoevel ebenfalls den innigsten dank mit dem Wunsche darzubringen, daß Gott denselben noch lange der Bruderschaft erhalten möge. Hoevel blieb aus Liebe und Achtung für die Bruderschaft in seinen Bemühungen um Erlangung der Korporationsrechte thätig und gelang es dann durch Vermittlung des Herrn Bürgermeisters Dinslage ein Bittgesuch an Se. Majestät den König im Jahre 1849 die Korporationsrechte zu erwerben und zwar insoweit, als solche zum Erwerbe von Grundstücken und Kapitalien erforderlich sind.
Die Bruderschaft konnte nunmehr ihre Kapitalien hypothekarisch eintragen lassen, das von der Behörde angenommen wurde.

Man glaubte jetzt alle Schwierigkeiten überwunden zu haben. Dieses sollte jedoch nicht der Fall sein, indem von der Hypothekenbehörde bei etwaigen Löschungen die früheren Bemerkungen der mangelnden Legitimation der Bruderschaftsmitglieder erhoben wurden. Der Vorstand beantragte auf Grund der Korporationsrechte bei der Staatsbehörde die Verleihung der Ausübung dieser Rechte bei der Hypothekenbehörde; jedoch vergebens, bis dann endlich, um all diesen Schwierigkeiten ein für alle Mal vorzubeugen und zu begegnen, der Vorstand in Gemeinschaft mit Herrn Bürgermeister Dinslage die alten Observanzen, zu einem Statut erhoben festsetzte und in einer Versammlung von der ganzen Bruderschaft unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Dinslage genehmigt und unterzeichnet wurden. Herr Bürgermeister Dinslage sandte diese Ergänzung der Statuten an die Staatsbehörde mittels Befürwortungsschreiben, welche solche demnächst genehmigte. Die Ergänzung des Statuts ist der Hypothekenbehörde zur Kenntnisnahme eingesandt, und von solcher als genehmigt zurückgesandt worden. Die Bruderschaft hat nunmehr durch den Erwerb der Korporationsrechte und Ergänzung des Statuts ihren Zweck erreicht. In Anerkennung der vom Herrn Bürgermeister Dinslage der Bruderschaft geleisteten Dienste sowie auch, daß derselbe der Bruderschaft sein ferneres Wohlwollen nicht entziehen möge, hat denn der Vorstand beschlossen, Herrn Bürgermeister Dinslage als Ehrenmitglied der hiesigen Schützenbruderschaft zu ernennen, was denn hiermit geschieht.

Die ganze Bruderschaft war hiermit einverstanden. Herr Bürgermeister Dinslage, welcher bei dieser Feier zugegegn war, war hierüber sichtbar gerührt, hielt vor versammelter Bruderschaft eine kurze auf die Feier des Tages bezügliche Anrede, dankte und nahm diese Ehrenbezeugung mit dem größten Danke an.

Hierauf führte der Scheffen H. Lohage 10 weißgekleidete Schulkinder in den Saal vor den Vorstand, welche dem Hauptmann eine von dem Schützenvorstand zur Feier des Jubiläums der Bruderschaft geschenkte Medaille mit Inschrift gewidmet von den Vorstandsmitgliedern, Namenschriften derselben sowie der Herren Fahnenoffiziere überreichten. Die Kinder sangen abwechselnd vor dem Vorstand und Bruderschaft auf das Fest eigens gemachte Lieder, worauf, nachdem dieses geschehen, jeder Schützenbruder ein Exemplar zum Andenken erhielt. Der Tag verging unter munteren und heiteren Scherzen und Gesprächen. Am Schlusse des Festtages wurde von dem regierenden Scheffen Herrn Lohage Folgendes vorgetragen:

Theuerste Mitbürger !
Hiernieden ist alles dem Wechsel und der Vergänglichkeit unterworfen, so wird auch unser heutiger Festjubel und unsere Wonne wechseln und vergehen; verwelken und verbleichen werden die mit lieblichen Grün festlich geschmückten Räume; verstummen wird der Klang der Jubelgesänge und Freudentöne; die lieblich rauschende Festmusik wird verhallen; und wir, die wir heute so innigen Anteil an diesem Feste nehmen, werden ebenfalls der Vergänglichkeit weichen müssen. Aber dennoch wird eins bleiben und fortbestehen und dieses ist die liebevolle Erinnerung an dieses so seltene Fest. Sowie unsere alten Jubelgreise die eigentlichen Träger und Grundfesten unserer Bruderschaft sind und diesen ganz besonders wegen der von ihren Vätern uns rein überlieferten Grundsätze und Statuten ein besonderes Lob gebührt, so wollen wir die Ueberlieferung dieser festlichen Jubelfeier von 1857 den in diesem Jahr uns eingereihten jungen Schützenbrüdern übertragen; sie werden dann, wenn einst nach 50 Jahren dieses frohe Fest einer späteren Generation wiederkehrt und sie wie unsere Väter Greise geworden sind, alsdann noch unsern Kindern und Enkeln unsere herrliche Jubelfeier von 1857 schildern und sich dann der heutigen Genüsse erinnern, welche sie mit uns gemeinsam verlebt haben.

Darum, liebe Mitbürger, laßt uns unsern Jubelgreisen insbesondere, sowie allen Aeltesten unserer Bruderschaft nebst den jungen Brüdern ein Lebehoch bringen. - Sie, sowie die ganze Bruderschaft sollen leben hoch !


Die Schützen-Bruderschaft, auf das engste mit der Stadt Neheim verknüpft, hatte von jeher das unbestrittene Recht, das städtische Rathaus zu allen ihren Zusammenkünften und Festen zu benutzen. Sie machte ständig von diesem Rechte Gebrauch und den älteren Schützenbrüdern steht noich frisch in Erinnerung, in welchem patriarchalischen bürgerlichen Zusammenschluß das jährliche Schützenfest in den Rathausräumen gefeiert wurde. Die Vergrößerung der städtischen Verwaltung, wie die für die ausgedehnte Bruderschaft zu eng gewordenen Räume ließen aber endlich das alte Herkommen nicht mehr durchführbar erscheinen. Es kam daher nach längeren Verhandlungen am 16. August 1883 folgender Vertrag zu Stande:

Zwischen dem Magistrat der Stadt Neheim und dem Vorstande der mit Corporationsrechten versehenen Schützenbruderschaft daselbst wurde folgender Vertrag abgeschlossen:

1.
Die hiesige Schützenbruderschaft hat an dem städtischen Rathhause Flur V Nr. 664/155 das Mitbenutzungsrecht. Die Stadt Neheim löst dieses Mitbenutzungsrecht für immerwährende Zeiten dadurch ab, daß sie der Schütznbruderschaft eine Baarsumme von Dreitausend Mark zahlt und von der Grundparzelle Flur I Nr. 374/158 eine Größe von zwölf ar als lasten-und schuldenfreies Eigenthum überweist.

2.
Die Schützenbruderschaft verzichtet gegen Empfangnahme von dreitausend Mark und Uebernahme der vorbezeichneten Grundfläche von zwölf ar auf alle und jede Rechte, die sie in der Benutzungsweise des Rathhauses jemals mag besessen haben, und erklärt sich dadurch für vollständig abgefunden.

3.
Die Grundparzelle Flur I Nr. 374/158 hat nach der stattgefundenen Vermessung eine Gesammtgröße von 24 ar 05 qm. - Die Stadt Neheim verkauft der Schützenbruderschaft die Mehrgröße von zwölf ar fünf qm als schulden-und lastenfreies Eigenthum gegen Zahlung von fünfzehn Mark pro ar, also im Ganzen Einhundertachtzig Mark fünfundsechzig Pfennig, so daß damit die Schützenbruderschaft in den eigenthümlichen Besitz der ganzen Flurparzelle Flur I Nr. 374/158 gelangt.

4.
Die Besitz-Uebergabe, sowie die Grundbuch-Auflassung der Grundparzelle Flur I Nr. 374/158 auf den Namen der Schützenbruderschaft soll stattfinden, sobald der gegenwärtige Vertrag die Genehmigung der königlichen Regierung erhalten haben wird. Zu gleicher Zeit erfolgt auch die Zahlung der baaren Abfindungssumme von 3000 Mark an die Schützenbruderschaft, sowie Zahlung des Kaufgeldes von 180 Mark 65 Pfg. an die Stadt.

5.
Die Kosten des Vertrages, der Auflassung und Vermessung trägt jeder Theil zur Hälfte.

6.
Gegenwärtiger Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt und erhält die Schützenbruderschaft das Neben-Exemplar.
Neheim, den 16. August 1883.

Der Magistrat:
Dinslage   Jaeger   Th. Cosack   H. Wetzchewald   Frieling

Der Schützenbruderschafts-Vorstand:
Fr. Burgard, Schützenhauptmann       Kampschulte, Scheffen  
Wortmann, Scheffen       Binhold, Fähnrich


Zu dem vorstehenden Vertrage und zu der Auflassung des darin bezeichneten Grundstückes Flur I Nr. 374/158 wird rücksichtlich der Stadt Neheim die Genehmigung mit der Erläuterung ertheilt, daß das vorbezeichnete Grundstück in der Steuer-Gemeinde Neheim gelegen ist.
Arnsberg, den 8. September 1883.
( L. S. )

Königliche Regierung, Abtheilung des Innern.
v. Rosen       Keßler       Westphal
A. IV 4278.

Auf dem erworbenen Grundstücke erbaute die Schützenbruderschaft im Jahre 1884 ihr neues Heim: die Schützenhalle. Dort werden alle Geschäfte der Bruderschaft, nämlich:

  • Beschlußfassungen,
  • Aufnahmen neuer Mitglieder,
  • Rechnungslegungen

vorgenommen, dort finden die Zusammenkünfte, besonders das jährliche Schützenfest statt.

Hauptmann der Neheimer Bruderschaft ist seit dem 3. Mai 1883 der Stadtrentmeister Franz Burgard, dessen baldige größere Amtshandlungen die Loslösung der Bruderschaft aus dem zu eng gewordenen Rathause und der Bau der Schützenhalle waren. Die Gesamtbürgerschaft ist für die Schaffung dieses Baues zum Dank verpflichtet, weil die Halle, obzwar (mit Rücksicht auf die verfügbaren Mittel) nur äußerst einfach erbaut, der einzige größere Saalbau in der Stadt Neheim ist, weil der Saal für alle großen Zusammenkünfte und Feste entgegenkommend zur Verfügung gestellt wird und weil dort stets der Geist der Ordnung geherrscht hat. Die ständige Anpassung der Bruderschaft an die gegenwärtige Zeit ist ein weiteres Verdienst des Hauptmanns Burgard. Die Bruderschaft hofft, daß sie am 3. Mai 1908 das 25 jährige Jubiläum ihres Hauptmanns in treuer Einigkeit und Anhänglichkeit begehen wird.

  • Dem Hauptmann stehen im Vorstande als Scheffen Franz Gosselke und Franz Stromberg, als Fähnrich Anton Wiese zur Seite.
  • Rendant der Bruderschaft ist Theodor Hülsemann.
  • Fahnen-Offiziere sind zur Zeit Bernhard Lenze, Josef Rüsewald, August Taprogge, Anton Dame, Theodor Heppelmann und Franz Hövel.
  • Als Unteroffiziere fungieren Heinrich Kampschulte und Fritz Brumberg.
  • Schützenkönig aus dem Jahre 1906 ist Wilhelm Post.

In früheren Jahren braute die Bruderschaft das erforderliche Bier im Brauhause, welches sich im Erdgeschoß des Rathauses befand, selbst. Dieses hatte jedes Jahr einer der beiden Scheffen zu besorgen. Die Brauerei-Geräte wurden beim Neubau der Schützenhalle durch den Vorstand verkauft. Die ausstehenden Kapitalien wurden eingezogen und zum Neubau der Schützenhalle verwendet.

Die erste Tätigkeit des zeitigen Hauptmannes bestand in Anschaffung einer neuen Fahne, da die alte sehr defekt geworden war. Die Bruderschaft brachte sofort zu diesem Zwecke durch freiwillige Gaben den Betrag von 460 Mk zusammen, wofür solche angefertigt wurde. Ihre weitere Opferwilligkeit hat die Bruderschaft dadurch bestätigt, daß sie bei Ueberschwemmungen und Unglücksfällen namhafte Beträge hergab.

Als Ehrenmitglieder wurden 1897: Pfarrer Dr. Balkenhol (+1906) aufgenommen.

Im Jahre 1892 wurde die Schützenhalle durch Anbau mehrerer Zimmer erweitert. Die Kosten betrugen rund 4000 Mk., welche aus Ersparnissen gedeckt wurden.
In demselben Jahre begann der Neubau der hiesigen katholischen Pfarrkirche. Seitens des Hauptmannes wurden die Schützenbrüder gebeten, ein bleibendes Denkaml für die Bruderschaft durch Stiftung eines Mutter-Gottes-Altars in der Pfarrkirche zu stiften. Die Bruderschaft beschloß einstimmig, diesem Wunsche nachzukommen und brachte die ganzen Kosten des Altars in Höhe von 2500 Mk. durch freiwillige Gaben auf. Dieses Beispiel veranlaßte andere Vereine und Private zu ähnlichen Stiftungen.

Im Jahre 1903 veranlaßte der Hauptmann die Frauen der Schützenbrüder, eine neue Fahne für die Bruderschaft zu stiften. Sofort bildete sich aus den Frauen eine Commission und schon nach einer Woche wurde dem Hauptmann die Summe von 567 Mk. eingehändigt. Die Fahne von 1907 ist von der Mündener Fahnenfabrik geliefert und prächtig ausgefallen. Ein neues Denkmal der Opferwilligkeit der Bruderschaft besteht in der Anschaffung eines weiteren Altars zu Ehren der hl. Barbara für die hiesige Pfarrkirche. Dieser soll als 300 jährige Jubiläumsgabe gelten: er kostet 2000 Mk., ist ganz aus freiwilligen Gaben beschafft und bildet ein Schmuckstück für die Pfarrkirche.

In der Schützenhalle befindet sich ständige Restauration und ist dieselbe seit Jahren an den Kastellan Ferdinand Topp übertragen. Die Restauration ist in guten Händen; Speisen und Getränke sind gut.

Zu der in diesem Jahre stattfindenden Jubelfeier sind über 20 Nachbar-Schützengesellschaften und über 20 hiesige Vereine von der Bruderschaft eingeladen. Mit ganz wenigen Ausnahmen haben sämtliche ihre Teilnahme zugesagt, ein Beweis dafür, daß die Bruderschaft angesehen ist und allseits in bester Freundschaft steht. Auch die hiesigen Behörden haben Einladungen zur Teilnahme erhalten.


Quelle: Festschrift zur 300-Jahr-Feier der Bruderschaft am 26. Mai 1907

 
Schützenbruderschaft St. Johannes Baptist Neheim 1607 e.V.